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   OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03   

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OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03 (https://dejure.org/2003,3586)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.10.2003 - 8 U 139/03 (https://dejure.org/2003,3586)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 8 U 139/03 (https://dejure.org/2003,3586)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verkauf einer Mietimmobilie im Rahmen eines Strukturvertriebes: Haftung des Verkäufers für unzutreffende Berechnungen der Vertriebsfirma

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 278 BGB ; § 167 BGB; § 522 Abs. 2 Nr. 3 ZPO; § 138 Abs. 4 ZPO ; § 139 ZPO ; § 144 BGB
    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Finanzierungsberatung; Rückgängigmachung eines Wohnungskaufvertrages ; Verletzung einer besonderen vertraglichen Beratungspflicht; Bestreiten mit Nichtwissen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Finanzierungsberatung; Rückgängigmachung eines Wohnungskaufvertrages ; Verletzung einer besonderen vertraglichen Beratungspflicht; Bestreiten mit Nichtwissen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 675; ; BGB § 164; ; ZPO § 522

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278; BGB § 675; BGB § 164; ZPO § 522
    Haftung des Verkaäufers einer Mietimmobilie nach Vorlage irreführender und unzutreffender Berechnungsbeispiele

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienkauf - Irreführende und unzutreffende Berechnungsbeispiele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03
    1) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 140, 111 ff., 115; NJW 2003 1811ff., 1812) ist die Beratung selbständige Hauptpflicht des Verkäufers aus einem Beratungsvertrag, wenn der Verkäufer im Rahmen eingehender Vertragsverhandlungen und auf Befragen des Käufers einen ausdrücklichen Rat erteilt.

    Unter diesen Umständen wurde mit der Beratung der Kläger anhand der Berechnungsbeispiele eine Tätigkeit im Pflichtenkreis der Beklagten als Verkäuferin wahrgenommen (vgl. BGH NJW 1996, 451, 452; BGH NJW 2003, 1811 ff., 1813).

    Es reicht aus, dass die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen war (vgl. BGHZ 140, 111 ff., 116 f.; BGH NJW 2001, 2021 f.; BGH NJW 2003, 1811 ff., 1812 f.).

    Der BGH hat zwar in seiner neuesten Entscheidung vom 14.3.2003 (NJW 2003, 1811 ff., 1812) unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung ausgeführt, dass für die Annahme einer stillschweigenden Bevollmächtigung zum Abschluss eines Beratervertrages dann keine strengen Anforderungen zu stellen seien, wenn der Käufer seinerseits keinen Maklerauftrag erteilt habe.

    Denn wenn wie hier Informationen über eine geringe finanzielle Belastung als Erwerbsanreiz genutzt werden, fällt dies in den Pflichtenkreis der Verkäuferin und ist nicht der von dem Käufer allein zu verantwortenden Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie zuzuordnen (vgl. BGH NJW 2003, 1811 ff., 1813).

    Dies genügt schon, um auch die Untervertreter der Firma H... , die mit den Klägern unmittelbar Kontakt hatten, als Erfüllungsgehilfen der Beklagten anzusehen (vgl. BGH NJW 1996, 451, 452; BGH NJW 2001, 2021 f.; BGH NJW 2003, 1811 ff., 1813).

    Denn wenn ein Schadensersatzanspruch wie hier wegen unrichtiger Beratung gegeben ist, so ist dem Schädiger nach Treu und Glauben und wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit desjenigen, der auf den Rat eines vermeintlich Sachkundigen vertraut, in aller Regel der Einwand verwehrt, der Geschädigte habe sich auf die Richtigkeit seiner Angaben nicht verlassen dürfen (vgl. BGH NJW 1998, 302 ff., 305; BGH NJW 2003, 1811 ff., 1814).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03
    Es reicht aus, dass die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen war (vgl. BGHZ 140, 111 ff., 116 f.; BGH NJW 2001, 2021 f.; BGH NJW 2003, 1811 ff., 1812 f.).

    Das Bestehen vertraglicher Beziehungen zwischen den Klägern und den Vermittlern und deren Tätigkeit als Makler für die jeweiligen Kaufinteressenten steht der Feststellung, dass sie Erfüllungsgehilfen der Beklagten waren und ein Beratungsvertrag zwischen den Käufern und der Beklagten zustande kommen konnte, nicht entgegen (vgl. BGHZ 140, 111 ff., 116 f.; BGH NJW 2001, 2021 f.).

    Denn das OLG Celle ist auf die genannte höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH (NJW 2001, 2021 f.; NJW 1811 ff, 1812) nicht eingegangen und hat selbst eine Revision gegen seine Entscheidung nicht zugelassen.

    Dies genügt schon, um auch die Untervertreter der Firma H... , die mit den Klägern unmittelbar Kontakt hatten, als Erfüllungsgehilfen der Beklagten anzusehen (vgl. BGH NJW 1996, 451, 452; BGH NJW 2001, 2021 f.; BGH NJW 2003, 1811 ff., 1813).

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03
    1) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 140, 111 ff., 115; NJW 2003 1811ff., 1812) ist die Beratung selbständige Hauptpflicht des Verkäufers aus einem Beratungsvertrag, wenn der Verkäufer im Rahmen eingehender Vertragsverhandlungen und auf Befragen des Käufers einen ausdrücklichen Rat erteilt.

    Es reicht aus, dass die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen war (vgl. BGHZ 140, 111 ff., 116 f.; BGH NJW 2001, 2021 f.; BGH NJW 2003, 1811 ff., 1812 f.).

    Das Bestehen vertraglicher Beziehungen zwischen den Klägern und den Vermittlern und deren Tätigkeit als Makler für die jeweiligen Kaufinteressenten steht der Feststellung, dass sie Erfüllungsgehilfen der Beklagten waren und ein Beratungsvertrag zwischen den Käufern und der Beklagten zustande kommen konnte, nicht entgegen (vgl. BGHZ 140, 111 ff., 116 f.; BGH NJW 2001, 2021 f.).

  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 17/86

    Darlegungs- und Beweislast für Steuerersparnisse

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03
    Etwas anders könnte bezüglich der Darlegungslast nur gelten, wenn die Kläger einen Verdienstausfallschaden geltend gemacht hätten (vgl. BGH NJW 1987, 1814 f.).

    Denn der BGH hat in dem genannten Urteil vom 10.2.1987 (VI ZR 17/86) lediglich ausgeführt, dass in dem von ihm zu entscheidenden Fall der Geltendmachung eines Verdienstausfallschadens der Geschädigte die Darlegungs - und Beweislast für die mit der Entstehung des Schadens verbundenen unfallbedingten steuerlichen Vorteile hat.

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03
    Unter diesen Umständen wurde mit der Beratung der Kläger anhand der Berechnungsbeispiele eine Tätigkeit im Pflichtenkreis der Beklagten als Verkäuferin wahrgenommen (vgl. BGH NJW 1996, 451, 452; BGH NJW 2003, 1811 ff., 1813).

    Dies genügt schon, um auch die Untervertreter der Firma H... , die mit den Klägern unmittelbar Kontakt hatten, als Erfüllungsgehilfen der Beklagten anzusehen (vgl. BGH NJW 1996, 451, 452; BGH NJW 2001, 2021 f.; BGH NJW 2003, 1811 ff., 1813).

  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03
    Denn ein Zurückweisungsbeschluss kann nach dem Wortlaut des § 522 Abs. 2 ZPO und nach dem Zweck der ZPOReform, unnötig richterliche Arbeitskraft durch intensive Befassung mit unbegründeten Berufungen zu binden, auch auf Gründe gestützt werden, die nicht Gegenstand des angefochtenen Urteils waren, die aber im Ergebnis das angefochtene Urteil als richtig erweisen (vgl. OLG Rostock MDR 2003, 1073).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03
    Durchgreifende Bedenken hiergegen bestehen nicht, da ein bestimmter Instanzenzug von Verfassungs wegen nicht garantiert ist (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03
    Denn wenn ein Schadensersatzanspruch wie hier wegen unrichtiger Beratung gegeben ist, so ist dem Schädiger nach Treu und Glauben und wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit desjenigen, der auf den Rat eines vermeintlich Sachkundigen vertraut, in aller Regel der Einwand verwehrt, der Geschädigte habe sich auf die Richtigkeit seiner Angaben nicht verlassen dürfen (vgl. BGH NJW 1998, 302 ff., 305; BGH NJW 2003, 1811 ff., 1814).
  • OLG Schleswig, 13.03.2003 - 9 W 28/03

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03
    Daran, dass die Beispielsrechnungen insoweit fehlerhaft sind, dass darin die enorme Steigerung der Ansparleistungen auf die lange Laufzeit der beiden gestaffelten Bausparverträge nicht verdeutlicht worden ist, wird auch unter Beachtung der von der Streithelferin vorgelegten Beschlüsse des 9. Senats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 30.9.2003 (9 W 28/03) und des Kammergerichts vom 10.4.2003 (20 W 154/03) festgehalten.
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03
    Nur unter besonderen Umständen ist für den Sachkundigen der Einwand des Mitverschuldens eröffnet (vgl. BGH NJW 1982, 1095 f.).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2003 - 20 W 154/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Mitbenutzung der Sondernutzungsfläche eines

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82

    Abbruch einer Flugpauschalreise

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 113/00

    Neufestsetzung der Rente

  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 125/81

    Urteil - Inhalt - Versicherungsvertrag - Deckungssumme - Urkunde -

  • OLG Oldenburg, 19.07.2005 - 12 U 127/04

    Eintrittspflicht des Verkäufers für ein Beratungsverschulden des für den Verkauf

    Legt der Verkäufer bzw. der von ihm beauftragte Vertreter dem Käufer als Ergebnis der Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vor, das der Herbeiführung des Kaufs dienen soll, ist dies nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig ein Indiz dafür, dass neben dem Kauf ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist (BGHZ 140, 111; BGH NJW 2001, 2021 = NZM 2001, 625; BGH NJW 2003, 1811 ff; BGH NJW 2004, 64; Oberlandesgericht Oldenburg OLG-Report 2004, 142 ff).
  • LG Karlsruhe, 11.12.2006 - 10 O 150/05
    Die Beklagte hätte den Kläger über die jeweiligen monatlichen Belastungen und den jeweiligen Stand der Darlehen nicht nur für das Erwerbsjahr, sondern auch für die Folgejahre unterrichten müssen, da die Belastung zunächst durch die anfangs im Vergleich zum Normaltarif herabgesetzten, aber allein auf Grund der in Drei Jahres - Schritten sich erhöhenden Ansparraten bis zur Zuteilung des ersten Bausparvertrags um bis zu 50 % anwuchs ( Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29.10.2003 - 8 U 139/03 ), eine Steigerung, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse dem Kläger die Grenze der Belastbarkeit erheblich überstieg.
  • SG Osnabrück, 13.07.2005 - S 8 U 279/04
    Außer der Prozessakte haben die den Kläger betreffenden Unfallakten sowie die Paral-lelakten des Sozialgerichts Osnabrück mit den Az.: S 10 RJ 163/99, S 7 SB 188/99, S 8 U 192/99 WA, S 8 U 245/97, S 8 U 139/03, S 8 U 140/03, S 8 U 141/03, S 8 U 142/03, S 8 U 111/04, S 3 KR 484/04, S 3 KR 554/04, S 15 R 269/05, S 9 SB 194/05 vorgelegen.
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